Wassermühle

Dirmerzheimer Mühle = sogenannter Mühlenhof Dirmerzheim

Geschichte

1452, 17. Februar
Hermann Scharpmann und seine Ehefrau Neisgen haben 5 Morgen Ackerland und 3 Morgen Benden in Dirmerzheim, an der Dirmerzheimer Mühle am Bach an Christian Zepp verkauft.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1455, 26. Juni
Kaufvertrag zwischen Eckard Scharpmann zu Lechenich und Dietrich von Burtscheid:
Die beiden Stücke Land liegen zusammen hinter der Mühle zu Dirmerzheim
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

ab 1463
Ab dem Jahr 1463 ist nur noch die Rede von der „Mühle zu oder in Dirmerzheim“
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1463, 20. April
Erwähnung der Mühle von Dirmerzheim in einem Kaufvertrag zwischen Eckard Scharpmann und Christian von Fliesteden
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1511
In den Renteinkünften des Johann Haes von Konradsheim mit den Namen der Abgabepflichtigen wird unter anderem auch die Mühle zu Dirmerzheim erwähnt.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1627, 29. September
Vergleich zwischen Kurfürst Ferdinand und dem Hauses Konradsheim über den Mühlenzwang der zum Hause Konradsheim gehörenden Mühlen.
Der Kurfürst hatte dem Hause Konradsheim auf eine Supplikation keinen Mahlzwang zugestanden, sondern angeordnet, dass die Ahremer und Konradsheimer als Angehörige der Lechenicher Bürgerschaft auf der erzstiftischen Mühle in Lechenich mahlen lassen müssen.
Zeitweise hatten die Ahremer auf der Mühle der Haes mahlen lassen, dafür hatte der Müller dem Kurfürsten in die Kellnerei zu Lechenich 12 Malter Roggen und 1 Sümmer Weizen geliefert.
Durch Unachtsamkeit der Beamten hatte der Ahremer Müller seine Abgaben nicht mehr bezahlt.
Nun haben sich Kurfürst und das Haus Konradsheim verglichen:
Das Dorf Ahrem muss auf der erzstiftischen Mühle in Ahrem mahlen lassen, dafür erhalten die Haes 10 Malter Roggen. Die Konradsheimer werden aus dem Lechenicher Mühlenzwang entlassen.
Der Kurfürst bewilligt, dass sie auf der Dirmerzheimer Mühle mahlen lassen. Dafür zahlt der Müller an den Kurfürsten 3 Malter Roggen Erbpacht, die mit den 10 Maltern verrechnet werden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1653-1657
Rechnung des Rentmeisters Lambert Friesheim (Fryßem) zu Konradsheim für Degenhard Bertam von Loe aus den Jahren 1653 – 1657: Hierin heißt es, dass der Müller sich mit den Dirmerzheimern verglichen habe, ferner, dass er der Gemeinde 38 Gulden 12 Albus zahlt. 35 Gulden hat er an der Bendenpacht abgehalten. Wegen des Müllers musste der Rentmeister dreimal nach Bonn fahren, wobei der Rentmeister dem Kanzler Buschmann 2 Puter (Schruthaenen) für 10 Gulden verehrte und für das Supplikationsschreiben 13 Gulden bezahlte.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1661, März
Erwähnung als adeliger Besitz des Hauses Konradsheim in einer Aufstellung von geistlichen, adeligen und Bauerngütern in der Honschaft Dirmerzheim: Mühle, 22 Morgen Benden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1736, 9. November
Das Kapitel von St. Aposteln richtet eine Bittschrift an den Kurfürsten, auf seinem Besitz in Dirmerzheim am Rotbach eine Wassermühle erbauen zu dürfen.
Der Kurfürst fordert am 30. Oktober einen Bericht des Lechenicher Kellners Anton Schick über die Situation, den der Kellner am 9. November erstattet.
Schick, der den vorgesehenen Mühlenplatz persönlich in Augenschein genommen hat, gibt zu bedenken, das bei stark anhaltendem Regen der Rotbach dermaßen anwache, dass das Wasser bis in die Häuser gelangen werde und das Stift nach erteilter Konzession bei Hochwasser für alle Schäden der Höfe und der Einwohner aufkommen müsse. Zum anderen liege nahe bei dem vorgesehenen Platz die Mühle, die vormals den von Loe verschrieben worden sei und auf der die meisten Dirmerzheimer mahlen lassen.
Der Kellner habe nicht in Erfahrung bringen können, weshalb die Absprache mit den Erben Haes zustande gekommen sind, er befürchtet jedoch Auseinandersetzungen wegen der Mühlenrechte der Erben Haes.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1789, 6. Juli
Mathias Junggeburt, der Müller zu Dirmerzheim, bittet die Hofkammer, den Anliegern das Wässern der Benden an beliebigen Tagen zu verbieten. Sie hätten nur das Recht, mittwochs und samstags zu wässern. Durch Ableiten des Wassers aus dem Rotbach könne die Mühle nicht mahlen, die Einwohner gingen zu anderen Mühlen, wodurch ihm als Mühlenpächter ein großer Schaden entstehe.
Oberkellner Borlatti stellt in seinem Bericht fest, dass die kurfürstlichen Benden in Dirmerzheim nicht nur an den beiden genannten Tagen gewässert werden dürfen. Die Mühle habe Wasser genug, wenn der Müller das überflüssige Wasser aus den kurfürstlichen Benden wieder in den Bach lenke und nicht auf die Benden des Herrn von Loe. Die Mühle sei keine Bannmühle, sondern eine sogenannte Bettelmühle. Der Müller kann daher nicht erzwingen, dass die Einwohner von Dirmerzheim und Konradsheim auf der Mühle des Hauses Konradsheim mahlen lassen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Mühle zu Dirmerzheim (Konradsheim).

1822
Die Dirmerzheimer wollten Schleusen zur Wiesenbewässerung in den Rotbach setzen und beriefen sich auf ein uraltes Recht, das ihnen jeden Mittwoch Wasserentnahme zubilligen würde; sie stellen einen Antrag dazu an den Bürgermeister von Gymnich. Gegen dieses Ansinnen opponieren sämtliche Mühlenbesitzer von Gymnich bis Bergheim. Sie begründeten ihren Widerspruch damit, dass der Rotbach in die Erft fließe und die Mühlenbetriebe durch den Einbau von Schleusen im Rotbach beeinträchtigt werden könnten. Zudem sei jegliche Stauung laut Zirkular des ehemaligen französischen Präfekten vom Bürgermeister zu verbieten. Der Bürgermeister von Gymnich, Hünten, kann sich aus der Affäre ziehen, denn der Regierungspräsident in Köln hatte sich 1818 die Entscheidung in „Angelegenheiten des Wasserstauens“ vorbehalten.
(Möltgen, S. 16f.).

1830
Anzeige. Der „Müller Ferdinand Jüssen zu Dirmertzheim beabsichtigt an der Mühle, welche das Wasser aus dem Rothbach bezieht, das Wasserbett an derselben zu erhöhen“
(Sommer, S. 329).

1837
Erwähnung der „Mühle Dirmerzheim“; Besitzer: von Loe, Pächter: Johann Baggeler modo Ferdinand Jüssen
(Sommer, S. 329).

1851
Erwähnung der Dirmerzheimer Mühle
(Sommer, S. 329).

1875
Erwähnung als „Mahlmühle Dirmerzheim“; Besitzer: Freiherr von Loe, 2 Arbeiter
(Sommer, S. 329).

1883
Bau des 1985 noch existierenden Mühlengebäudes gemäß Ankerdatierung
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Dirmerzheim).

1914
Wassermühlensignatur in der topographischen Karte eingezeichnet
(Sommer, S. 329).

1985
denkmalpflegerische Aufnahme
Landwirtschaftliches Anwesen, an einem Mühlengebäude 1883 in Ankerzahlen datiert, eventuell ehemalige Mühle.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Dirmerzheim).

Quellen

Abbildungen:
2 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Dirmerzheim).

Quellen:
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, A-E.

Literatur:
Heidenbluth, Daniel:
Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts.
(Unveröffentlichtes Manuskript mit Kommentierungen von Frau Stommel, Erftstadt; Exemplar im Archiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).
o. O., o. J.

Möltgen, Manfred:
Wassermühlen an der Erft.
Bergheim o. J. (2001).

Sommer, Susanne:
Mühlen am Niederrhein. Die Wind- und Wassermühlen des linken Niederrheins im Zeitalter der Industrialisierung (1814-1914).
(= Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 19).
Köln / Bonn 1991.

Antriebstyp
Standort

Großstraße 16
Erftstadt-Dirmerzheim
Deutschland

Name

Dirmerzheimer Mühle = sogenannter Mühlenhof Dirmerzheim

Eigentümeraddresse

Deutschland