Wassermühle

Ahremer Mühle

Geschichte

1454, 16. Juli
Streit um das Erbe und Gut des Johann Kubbink um 1 Morgen Ackerland an der Ölmühle zu Ahrem. Bei den anderen 12 Parzellen ist u. a. der Müller zu Ahrem (Getreidemühle) als Landnachbarn genannt
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahrem, Ölmühle).

1463, 3. Juni
Verkauf des Hofes zu Ahrem des Heinrich von Linzenich und seiner Ehefrau Johanna an den Konvent des Klosters Sion zu Köln, u. a. 15 Morgen (Äcker) an der oberen .Mühle.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1511
Renteinkünfte des Johann Haes von Konradsheim mit den Namen der Abgabepflichtigen; außer den Personen zahlen die Mühlen, so auch die oberste Mühle zu Ahrem (und die Mühle zu Dirmerzheim).
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1522, 1. Juli
Vor den Schöffen von Lechenich verkauft Johann Vaßbender von Friesheim 1 Viertel Benden an der oberen Mühle in Ahrem an Engel Kütter und Ehefrau Katharina zu Ahrem.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1597-1600
Honnen und Gemeinde des Dorfes Erp richten eine Supplikation an Koadiutor Ferdinand als Landesherren, um ihre alten Rechte zu wahren.
Betreffend der Übergabe des Hochgerichtes und der Herrlichkeit Erp an Graf Hermann von Manderscheid und Blankenheim durch Kurfürst Ernst im August 1592.
Nun hat der Graf einen Mahlzwang eingeführt. Obwohl sie seit undenklichen Jahren keinen Mühlenzwang gekannt haben, hat der Graf befohlen, dass sie nur noch in Ahrem und Müddersheim mahlen lassen dürfen. Dafür erhält der Graf von jedem Müller 12 Malter Roggen.
Trotz ihrer Supplikation hat der Graf auf den Mühlenzwang bestanden.
In einer erneuten Supplikation vom 20. Mai 1597 nennen die Erper wieder die oben angeführten Klagepunkte.
Die Antwort des Grafen lautete:
Was die Mühlen angeht, so muss er erneut klagen, dass die Erper die Unwahrheit berichtet haben. Die Erper geben nicht so viel Molter, wie es üblich ist. Als sie bei ihm über den Friesheimer Müller geklagt haben, hat er den Untertanen auf ihr Begehren 2 Mühlen genannt, nämlich zu Müddersheim und Ahrem, und gütlich angeordnet, auf diesen Mühlen mahlen zu lassen. Es besteht kein Mühlenzwang, die Untertanen können wählen, wo sie mahlen lassen.
Honnen und Gemeinde von Erp antworteten in einem Gegenbericht:
Die Erper waren bisher frei vom Mahlzwang. Nun hat der Graf den Müllern aus den umliegenden Dörfern verboten, ins Dorf Erp zu fahren. Zunächst hat man den Müller aus Friesheim, später nur noch die Müller aus Ahrem und Müddersheim angesetzt, bei denen die Erper mahlen lassen müssen. Von jedem der beiden Müller empfängt der Graf wegen des Mahlzwangs jährlich 12 Malter Roggen.
Dieser Mahlzwang verstößt gegen die alten Privilegien der Erper.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1627, 29. September
Vergleich zwischen Kurfürst Ferdinand und dem Hauses Konradsheim über den Mühlenzwang der zum Hause Konradsheim gehörenden Mühlen.
Der Kurfürst hatte dem Hause Konradsheim auf eine Supplikation keinen Mahlzwang zugestanden.
Er hatte vielmehr angeordnet, dass die Ahremer und Konradsheimer als Angehörige der Lechenicher Bürgerschaft auf der erzstiftischen Mühle in Lechenich mahlen lassen müssen.
Zeitweise hatten die Ahremer auf der Mühle der Haes mahlen lassen, dafür hatte der Müller dem Kurfürsten in die Kellnerei zu Lechenich 12 Malter Roggen und 1 Sümmer Weizen geliefert.
Durch Unachtsamkeit der Beamten hatte der Ahremer Müller seine Abgaben nicht mehr bezahlt.
Nun haben sich Kurfürst und das Haus Konradsheim verglichen:
Das Dorf Ahrem muss auf der erzstiftischen Mühle in Ahrem mahlen lassen, dafür erhalten die Haes 10 Malter Roggen. Die Konradsheimer werden aus dem Lechenicher Mühlenzwang entlassen.
Der Kurfürst bewilligt, dass sie auf der Dirmerzheimer Mühle mahlen lassen. Dafür zahlt der Müller an den Kurfürsten 3 Malter Roggen Erbpacht, die mit den 10 Maltern verrechnet werden.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1629-1630
Kellnereirechnung: Der Müller zu Ahrem hat nur 25 Malter geliefert, weil seine Einkünfte geringer waren als erwartet. Die Erper haben manchmal anderswo mahlen lassen als auf der kurfürstlichen Mühle zu Ahrem.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1640
Der Graf von Manderscheid und Blankenheim cessiert das Gemahl zu Erp; die Erper lassen nicht mehr in Ahrem mahlen. Der Ahremer Müller liefert nur noch 28 Malter Roggen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1642
Der Müller der Ahremer Mühle, Gerhard, wird bei der Belagerung Lechenichs vom Feind umgebracht, seine Ehefrau starb gleich danach.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1651, März und 16. Mai
Heinrich Pesch aus Friesheim richtet im Auftrag der hinterbliebenen minderjährigen Kinder des Ahremer Müllers Gerhard über den Kellner Anton Schick eine Supplikation an den Kurfürsten, den Waisen die Zahlung der rückständigen Mühlenpacht zu erlassen.
Der Müller Gerhard hatte die Ahremer Mahlmühle gepachtet für jährlich 32 Malter Roggen.
Im Vertrag war das Gemahl von Pingsheim und Erp eingeschlossen. Nachdem aber der Graf von Manderscheid und Blankenheim 1640 das Gemahl zu Erp cessiert hatte und die Erper nicht mehr in Ahrem mahlen ließen, hatte der Müller nur noch 28 Malter Roggen geliefert. Der Vertrag darüber, dass er 28 Malter liefern muss, ging im Hessenkrieg verloren.
Der Müller Gerhard wurde zu Anfang des Hessenkrieges bei der Belagerung Lechenichs im Dorf Liblar von den Feinden tot geschlagen, ganz und gar zerschmettert von Pferden zertreten. Sein Haus wurde ausgeraubt, Verträge und Quittungen wurden ihm weggenommen. Seine beiden Kinder blieben als arme Waisen zurück, mit Schulden belastet, die beim Mühlenbau entstanden waren.
Alle Nachbarn wissen, dass der Müller Gerhard während seiner Pachtzeit teure Reparaturen an der Mühle auf seine Kosten hatte durchführen lassen, die im Hessenkrieg wieder zerstört wurden.
Auch darüber gibt es keine Unterlagen mehr.
Wenn der Kurfürst durch seinen Kellner Anton Schick die geforderten Rückstände eintreiben lässt, werden die Waisen an den Bettelstab gebracht.
Heinrich Pesch bittet den Kurfürsten, vom Kellner keine weiteren Eintreibungen der Rückstände zu fordern. Der Kurfürst tue, wenn er auf die Forderung verzichtet, ein Gott wohlgefälliges Werk der Barmherzigkeit, das die Waisen ihm danken werden.
Am 16. Mai antwortet der Kellner Antonius Schick auf den kurfürstlichen Befehl, über die Situation der Kinder des verstorbenen Ahremer Müllers zu berichten, deren Supplikation ihm vorliegt. Schick berichtete, dass der Müller die Ahremer Mühle mit dem Erper Gemahl für 32 Malter Roggen gepachtet hatte. Nachdem aber der Graf von Manderscheid und Blankenheim den Erper Mahlzwang aufgegeben hatte, lieferte der Müller von 1636 – 1642, wie beigefügte Spezifikation zeigt, weniger Pacht. 92 Malter 3 Sümmer restieren, davon 57 Malter aus den Jahren 1641 - 1642.
Die Rückstände beizubringen erscheint angesichts der geringen vorhandenen Mittel der Waisen kaum möglich.
Der Müller wurde 1642 bei der Belagerung Lechenichs vom Feind in Liblar im Dorf umgebracht, seine Ehefrau starb gleich danach, seine Ländereien sind für ein Kapital von 200 Reichstalern verpfändet und lagen in den Zeiten des Kriegswesens öde und wüst.
Seine Kinder haben einen gar geringen Unterhalt und werden von der Verwandtschaft aufgezogen.
Wie es mit den schriftlichen Unterlagen (Zeitungen, Schriften, Briefe, Siegel) beschaffen ist, ob sie alle geraubt worden sind, vermag der Kellner nicht zu sagen. Er weiß nur, dass der Müller den Mühlenbau vor dem Hessenkrieg auf seine Kosten hat reparieren lassen, doch steht nicht im Pachtvertrag, dass er dafür Pacht einhalten könne.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1655, 30 Juni
Von der Pachtzahlung kann nichts entschuldigen, weder Niedrigwasser noch Krieg noch etwas anderes. Der Müller soll die Mühle und das dazugehörige Haus auf seine Kosten in Bau halten, dafür werden ihm jährlich vom Kellner 10 Morgen Schlagholz für Bau und Brand angewiesen. Der Müller ist verpflichtet, die Mahlsteine und alles, was zur Mühle an Arbeit notwendig ist, auf seine Kosten zu übernehmen. Die Pächter sollen kein übermäßiges Molter nehmen, das Anlass zu Klagen geben könnte. Die Pächter haben versprochen, die Pacht pünktlich zu zahlen bei Verpfändung ihrer Güter. Ferner haben die Pächter versprochen, dem Oberkellner zu Lechenich Bürgen zu stellen.
Beurkundet zu Bonn mit dem aufgedruckten kurfürstlichen Sekretssiegel.
Auf Blatt 15 bekundet Johann Gustorf, dass er für die Dauer seiner Pachtzeit das Pingsheimer Gemahl an den Müller Johann Grolens zu Eihreßem (Irresheim?) verpachtet. Der Müller zahlt dafür jährlich in die Lechenicher Kellnerei 4 Malter Roggen Lechenicher Maß. Er haftet mit seinen beweglichen Gütern.
Der Vertrag ist unterzeichnet in der Kellnerei zu Lechenich am 1. Februar 1661 von Johann Gustorf und Johann Grolens, für den, da er des Schreibens unkundig ist, ein anderer unterschreibt.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1684, 1. Juli
Auf die Klage der Müller zu Lechenich und Ahrem, dass sie den Mahlgenossen nicht mahlen können und auch nicht in der Lage sind, Pacht zu zahlen, weil ihnen das Wasser außerhalb der zugelassenen Zeit von Anrainern angehalten wird, um Wiesen und Benden zu bewässern, befiehlt Kurfürst Max Heinrich, dass nicht außerhalb der üblichen Zeiten Wasser aus dem Bach abgezogen werden darf. Die Zeit ist befristet von Samstag bis Sonntag Mittag. Diejenigen, die außerhalb der angegebenen Zeiten Wasser abzweigen, sollen namhaft gemacht werden. Damit sich niemand wegen Unwissenheit entschuldigen kann, ordnet der Kurfürst an, diese Verordnung auf den Kanzeln verkündigen zu lassen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Obere-, Stadt-, Kurfürstliche Mahl- oder Oebelsmühle).

1690, 2. Januar
Der Ahremer Müller Johann Hansen bekundet in einem Schreiben an den Kurfürsten seine Verwunderung, dass der Kurfürst, den er um Pachtnachlass gebeten hat, seinen Darlegungen misstraut, obwohl allen Nachbarn bekannt ist, dass die französischen Truppen mit Brandschatzung und Plünderung der Mühle gedroht haben, wenn er nicht 25 Reichstaler zahle. Aus Angst und Sorge vor der angedrohten Ankündigung hat er noch in der Nacht nach Erp laufen müssen, um dort 25 Reichstaler zu leihen. Er hat dafür sein Pferd verpfänden müssen. Am 21. April frühmorgens um 4.00 Uhr ist er auf dem Schloss in Lechenich gewesen, wo er das Geld abgegeben hat. Eine Quittung ist ihm ausgestellt worden.
Er hofft, dass der Kurfürst der Quittung und den Zeugenaussagen mehr Glauben schenken wird als einem aus Unwissenheit und ohne Erkundung der Wahrheit erstatteten Bericht, der dem Kurfürst vorliegt.
Der Müller bittet, ihn zu glauben, dass er zur Rettung der Mühle vor dem angedrohten Brand das Geld hat beschaffen und abliefern müssen. Auch wegen der angedrohten Plünderung seiner Vorräte und der Wegnahme der Pachtfrüchte habe er keinen anderen Ausweg gesehen. Noch einmal bittet er, ihm Pachtnachlass zu gewähren und an die Witwe des Oberkellners Orth Befehl ergehen zu lassen, dass ihm das aufgenommene Geld auf die Pachtzahlung angerechnet werde.
Anlagen:
1. Bescheinigung des Erper Schultheißen Johann Berekoven, dass der Ahremer Müller Johann Hansen am 21. April von Wilhelm Schmidt aus Erp 25 Reichstaler aufgenommen habe, die er nun zurückgezahlt habe. Er sei noch in der Nacht auf dem Schloss in Lechenich gewesen, wo er das Geld habe abliefern müssen. Auch die Erper haben am 20. April 60 Reichstaler und am 21. April kurz vor dem Anzünden des Schlosses noch 30 Reichstaler liefern müssen, womit sie sich wie auch der Ahremer Müller vor Brandschatzung befreit haben.
Unterzeichnet von Johann Berekoven und Arnold Horrichem für den des Schreibens unkundigen Wilhelm Schmidt.
2. Bescheinigung des Ludwig Justen vom 2. Januar 1690; er habe gesehen, dass der Ahremer Müller 25 Reichstaler an die Franzosen gezahlt habe.
3. Bescheinigung des Hubert Hamacher, dass der französische Offizier 30 Reichstaler gefordert habe, ... (die Fortsetzung - wohl auf einem folgenden Blatt - fehlt!)
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1750
Erwähnung der Ahremer Mühle
(Sommer, S. 347).

1767 (in der Vorlage wohl irrtümlich 1776)
Pächter Ippen muss um Pachtnachlass bitten und eingestehen, dass er zu hoch geboten hat, um den Zuschlag für die Familie zu erhalten. 200 Reichstaler sind nicht aufzubringen. Er hat eine falsche Vorstellung gehabt und erwartet, dass die meisten Erper in Ahrem mahlen lassen. Er gibt weiter an, dass er 300 Reichstaler an Reparaturkosten gehabt habe. Er ist bereit, 125 Reichstaler zu zahlen.
Der Bittschrift beigefügt ist eine Aufstellung des Ahremer Ortsvorstehers Mathias Bendermacher, wie viel Malter Roggen für alle Haushaltungen und für alle Pferdehalter zu mahlen sind. Insgesamt sind es keine 200 Malter.
Nachdem der Oberkellner bestätigt hat, dass 200 Reichstaler nicht aufzubringen sind, bestimmt die Hofkammer 1767, dass die Pachtung zu alten Bedingungen festgesetzt werden soll.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1770, 6. April
Die Mühle wird auf 6 Jahre neu verpachtet an Johann Lessenich. Auch er hat Schwierigkeiten, die Jahrespacht aufzubringen, weil die meisten Ahremer, wie er in seiner Bittschrift angibt, blutarm und Bettler sind, die wenig Getreide mahlen lassen.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1774, Mai
Kurfürst Maximilian Friedrich beauftragt den Bauinspektor Flügel, die Ahremer Mühlenbehausung zu besichtigen und einen Überschlag über die entstehenden Reparaturkosten zu machen.
Bei der Besichtigung stellt Flügel fest, dass das Mühlenbett und das Mahlwerk in Ordnung sind, doch das Gebäude, vor allem der mit Stroh gedeckte Dachstuhl derart baufällig ist, dass durch eine Reparatur keine Dauerhaftigkeit erreicht werden kann, doch viel Kosten darauf verwendet werden müssten. Er schlägt einen Neubau vor, der 497 Reichstaler kosten würde. In einem Nachtrag geht er von 521 Reichstalern aus, weil noch 24 Reichstaler für Dachpfannen anzusetzen sind.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1776
Johann Lessenich erhält bei der Neuverpachtung den Zuschlag. Er pachtet die Mühle für 124 Reichstaler
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1778
Die Tochter und der Schwiegersohn Adam Moll treten in die Pachtung ein.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1778, April
Bauinspektor Flügel besichtigt erneut die Mühle
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1778, Juli
Bauinspektor Flügel berichtet wieder von der Baufälligkeit und einen dringend erforderlichen Neubau. Der Kurfürst hat in den Jahren 1774 - 1778 keine Reparaturen ausführen lassen, die nach Flügels Meinung auch unnütz gewesen wären.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1778, 28. November
Die Hofkammer ordnet den Neubau des baufälligen Wohnhauses an und weist das zum Bau notwendige Holz an.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1782, 2. April
Die Rechnungen für den Neubau werden vorgelegt. Flügel hat die bewilligten Gelder verbraucht, doch ist der Bau teurer geworden als geplant. Er hat noch einige notwendige Bauten wie einen Pferdestall vorgenommen, die nicht in den verzeichneten Auslagen vorgesehen waren. Dieser Bau und Unkosten am Haus, die nicht vorhersehbar waren, werden von der Hofkammer anerkannt, weil sie zum Nutzen des Hauses dienen. Von den zusätzlichen Kosten von 151 Reichstalern werden 37 Reichstaler für nicht geleistete Dienste abgezogen, weil er sie nicht angefordert hat.
Die Eigenleistungen des Müllers werden Inspektor Flügel nicht angerechnet. Der Kurfürst genehmigt die Auszahlung von 114 Reichstalern mit der Auflage, dass Flügel sich künftig an seine Voranschläge halten müsse.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

1795, 12. März
Der Müller Johann Moll aus Ahrem bittet die Bezirksregierung um Holzanweisung für Reparatur des Mühlenrades. Er erklärt, dass er sonst nicht in der Lage sei, die geforderten Mahlrationen nach Bonn zu liefern. Aus mehreren beigefügten Pachtverträgen gehe hervor, dass ihm das Holz zur Reparatur des Mühlrades zugesagt worden sei.
(Heidenbluth, Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts, Ahremer Mühle).

um 1800
Urkundlich belegter Neubau des Mühlengebäudes
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Ahremer Mühle).

1837
Ahrem, Besitzer: van Dahlen; Pächter: Heinrich Moll
(Sommer, S. 348).

1851
Erwähnung der Ahremer Mühle
(Sommer, S. 348).

1875
Ahrem, Mehlmühle von Johann Peter Beck; 2 Arbeiter
(Sommer, S. 348).

19. und beginnendes 20. Jahrhundert
Die Gebäude der Hofanlage stammen aus unterschiedlichen Bauphasen des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Ahremer Mühle).

1913
Wassermühlensignatur in der topografischen Karte
(Sommer, S. 348).

um 1975
Die Wasserradwelle wird ihrer Arme, Radkränze und Schaufeln beraubt, so dass diese lediglich als Torso erhalten blieb. Dieser Eingriff geschah unter dem Argument der zuständigen Wasserbehörde, einen Rückstau bei erhöhtem Wasserstand des Lechenicher Mühlengrabens zu verhindern. Dass dieser Wasserstand bereits durch das vorhandene „Friesheimer Wehr“ optimal regulierbar ist, wurde möglicherweise nicht bedacht.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Ahremer Mühle).

1980er Jahre
Umfassende Restaurierung durch den heutigen Eigentümer
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Ahremer Mühle).

1985
denkmalpflegerische Aufnahme
3-flügelige, zum Mühlenbach hin geöffnete Hofanlage mit 1- bzw. 1 ½-geschossigen Wirtschaftsgebäuden; das Wohnhaus um 1800.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Ahrem).

Zustand

2000, April
Das Mühlengebäude ist ein eingeschossiger, überwiegend in Fachwerkbauweise erstellter Bau. Die Gefache sind mit Feldbrandziegeln ausgemauert. Mühlen- und Wohntrakt befinden sich nach wie vor unter dem gemeinsamen Krüppelwalmdach. Die Wirtschafts- und Scheunengebäude sind in Massivbauweise, ebenfalls in „Feldbrand“ erstellt. Sie stammen aus unterschiedlichen Bauphasen des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts. Das gesamte Anwesen entspricht dem Typus der vierflügeligen fränkischen Hofanlage.
Die Mühlentechnik ist vollkommen erhalten. Die Wasserradwelle wurde vor ca. 25 Jahren ihrer Arme, Radkränze und Schaufeln beraubt, so dass diese lediglich als „Torso“ erhalten blieb.
Die technische Ausstattung der Mühle entspricht dem Standard einer Kleinstmühe vor 1930. Im Erdgeschoss befindet sich die erhaltene hölzerne Wasserradwelle, die nach alter Mühlenbauweise auf einem Kalkstein gelagert ist. Auf die Wasserradwelle ist ein großes gusseisernes Stirnrad mit Holzverzahnung aufgekeilt, welches in ein massiv gusseisernes kleines Stirnrad greift. Dieses ist ebenfalls auf einer „liegenden Welle“ befestigt, die über ein Winkelgetriebe sowohl den Mahlgang, als auch über Flachriemenscheiben die Haupttransmissionswelle im darüber liegenden Stockwerk antreibt. Dort ist der Mahlgang (nur einer vorhanden) mit herkömmlicher Aufschüttvorrichtung („Rumpfzeug“) und blechverkleideter Bütte untergebracht. Ebenfalls befinden sich hier der Getreideaufzug, die schon erwähnte Haupttransmissionswelle und ein sogenannter „Sechskantsichter“, mit dem wahrscheinlich grobes Roggenmehl hergestellt wurde.
Im darüber liegenden Dachgeschoss hat sich ebenfalls ein ausgedienter Sechskantsichter erhalten. Dieser hat eine Länge von mehr als 500 cm und dürfte eine der ältesten erhaltenen Maschinen in der Ahremer Mühle sein. Mit ihm wurde möglicherweise schon um 1850 / 1860 feines Weizenmehl hergestellt. Im Inneren des hölzernen Kastens liegt eine drehbare sechseckige „Siebtrommel“, die ursprünglich mit einem feinen Seidengewebe bespannt war. In diese Trommel gelangte das Weizenvollkornmehl aus dem Mahlgang über ein Becherwerk (Elevator), das heute nicht mehr vorhanden ist. Durch die leichte, nach vorne etwas geneigte Lage der Trommel wurde das Mehl durch deren gesamte Länge „geschleudert“. Die groben Bestandteile wie Kleie, Schalen, Grieß u. ä. erreichten das „hinterste Ende“ der Trommel und fielen durch eine Auffangvorrichtung in ein „Absackrohr“ in den daran befestigten „Kleiesack“. Das feine, weiße Mehl jedoch gelangte durch die Maschen des Seidengewebes und fiel in die Windungen einer ebenfalls rotierenden, unter der Siebtrommel befindlichen „Förderschnecke“ und gelangte durch diese in ein zweites „Absackrohr“. Hier wurde das „Endprodukt“, ein weißes, dem heutigen „Brötchenmehl“ vom Typ 550 ähnliches Weizenmehl aufgefangen. Spätestens seit der „Franzosenzeit“ waren helle Weizenmehle für die Herstellung von „Wecken“ und „Plätzen“ sehr beliebt geworden und die Müller stellten sich nach und nach auf diesen Bedarf ein, indem sie zunächst eine sogenannte „Beutelkiste“ an den Mahlgang anbauten. Das Vollkornmehl gelangte in einen Wollschlauch, der schräg im Mehlkasten aufgehängt war und durch einen Schlagmechanismus hin und her geschleudert („gebeutelt“) wurde. Das weiße, feinere Mehl gelangte durch das Wollgewebe in den Mehlkasten und konnte nach Bedarf in Säcke geschaufelt werden. Die groben Bestandteile gelangten ans hintere Ende des Beutels und wurden durch eine Öffnung im Mehlkasten in den Kleiekasten transportiert. Die Kleie wurde entweder nochmals vermahlen oder gelangte als Viehfutter in den Schweinetrog. Die angesprochene Öffnung im Mehlkasten wurde oftmals (vor allem im süddeutschen Raum) mit einer geschnitzten, mehr oder weniger aufwendig gearbeiteten Maske, dem sogenannten „Kleiekotzer“ verziert. Der in der Ahremer Mühle erhaltene Sichter kann als seltenes erhaltenes Beispiel der „neuzeitlichen“ Mehlherstellung im Rheinland angesehen werden.
(Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Ahremer Mühle).

Quellen

Abbildungen:
4 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, Ahrem).
2 Fotos (Sommer, S. 348).

Quellen:
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 7: Erftstadt, A-E.

Literatur:
Heidenbluth, Daniel:
Mühlen auf dem Gebiet Erftstadts.
(Unveröffentlichtes Manuskript mit Kommentierungen von Frau Stommel, Erftstadt; Exemplar im Archiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).
o. O., o. J.

Heidenbluth, Daniel:
Mühlenforschung. Mühlen der Erhaltungskategorie A.
Köln 2000.
(Manuskript, Exemplar im Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim).

Sommer, Susanne:
Mühlen am Niederrhein. Die Wind- und Wassermühlen des linken Niederrheins im Zeitalter der Industrialisierung (1814-1914).
(= Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 19).
Köln / Bonn 1991.

Antriebstyp
Standort

Mühlenstraße 19
Erftstadt-Ahrem
Deutschland

Name

Ahremer Mühle

Eigentümeraddresse

Familie Schnell (Heidenbluth, Mühlenforschung, Mühlen der Erhaltungskategorie A, Ahremer Mühle).
Deutschland