Thiel’sche Mühle

Geschichte

1551
Errichtung der Bockwindmühle durch einen Müller Thiel (Thielen) aufgrund einer kurfürstlichen Konzession auf einem Hügel vor dem Kölntor beim Judenfriedhof; die Mühle wird zur Bannmühle für ein großes Einzugsgebiet bestimmt, das bis nach Sürth am Rhein reicht. Nach dem Einzugsbereich war auch die jährlich Konzessionsabgabe bemessen, die mit 35 ½ Malter Korn mehr als doppelt so hoch war wie der Wassermüller der Stadt. Lage der Mühle: einige hundert Meter nördlich vom Schloss.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 453).

1578
Der „ehrbare Thielen, Windtmüller zu Brühl“ wird gemeinsam mit einem Kollegen in einem Rechtsstreit gegen den Mühlenmeister Laurenz aus Wesseling als Vermittler benannt.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 453).

1592
Die Thiel’sche Mühle brennt ab. Sie dürfte damals noch dem Erbauer Thiel gehört haben. Die Mühle wird nicht wieder aufgebaut. Entweder waren die Abgaben zu hoch gewesen oder die Wassermüller hatten sich mit ihren Protesten gegen die von Anfang an von ihnen ungeliebte Konkurrenz durchgesetzt. Für die Wassermüller war es allerdings keine ungetrübte Freude. Der von der Windmühle bediente Bannbezirk wurde ihnen zwar zugeschlagen; aber dafür hatten sie nun entsprechend höhere Abgaben an den Kurfürsten zu leisten.
(Vogt, Rheinische Windmühlen, S. 453).

Quellen

Literatur:
Vogt, Hans:
Die Rheinischen Windmühlen.
(Hrsg.: Verein Niederrhein e. V.).
Krefeld 2005.

Standort

Kölnstraße / Schildgesstraße
Brühl
Deutschland

Name

Thiel’sche Mühle

Eigentümeraddresse

Deutschland