Wassermühle

Stadtmühle = Bertramsmühle

Geschichte

1182
In einem Vertrag zwischen dem Grafen von Sayn und der Abtei [Siegburg] erhält die Abtei die Eigentumsrechte am Mühlengraben
(Römer, Mühlengraben, S. 22).

ab 1182
Die Abtei Siegburg besitzt das Mühlenrecht an den Flüssen Sieg und Sülz
(Treptow, Mühlenstraße, S. 15).

1338
Erste Erwähnung der Mühlengasse, heute Mühlenstraße, als „Mulengasse/Moilengasse“
(Treptow, Mühlenstraße, S. 15).

ohne Datierung
Die Kornmühle, auch Mahlmühle genannt, lag innerhalb der Stadtmauer; alle weiteren Mühlen lagen vor dem Mühlentor, somit außerhalb der Stadtmauer zwischen dem Mühlengraben und der Maar.
(Treptow, Mühlenstraße, S. 15).

1355
Erwähnung der Kornmühle (Mahlmühle)
(Treptow, Mühlenstraße, S. 15).

um 1400
Die Abtei lässt unmittelbar vor den Toren der Stadt einen Mühlengraben anlegen und daran die Mahlmühle erbauen
(Bordeßer, Gebiet, S. 63).

17. Jahrhundert
Auf dem Merian-Stich sind Wassermühlen zu sehen.
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

Mitte 17. Jahrhundert
Auf dem Merian-Stich sind im Bereich des Mühlenviertels mehrere Mühlen eingezeichnet.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 278).

zwischen 1636 und 1647
Erstellung des Merianstichs: dieser zeigt nur eine Mühle vor der Stadtmauer
(Treptow, Mühlenstraße, S. 19).

ohne Datierung
Die Stadt-Mühle (Mahlmühle) gehört der Abtei auf dem Michaelsberg
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 278).

1802
Lage der Mahlmühle (Kornmühle) kann genau angegeben werden
(Treptow, Mühlenstraße, S. 18).

ohne Datierung (nach 1802)
Durch mehrfache Umbauten sind wesentliche Änderungen gegenüber der Lage von 1802 erfolgt.
(Treptow, Mühlenstraße, S. 18).

1805
Die Stadtmühle (Mahlmühle) kommt nach der Auflösung der Abtei durch Versteigerung an eine Privatperson, die die Mühle weiter betrieb.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 278).

1805
Die Mahlmühle wurde nach der Aufhebung der Abtei (Säkularisation) an eine Privatperson, vermutlich den ehemaligen Pächter, verkauft
(Treptow, Mühlenstraße, S. 18).

1805
Die abteilichen Mühlen werden verkauft. In den Kaufbedingungen mussten sich die neuen Besitzer verpflichten, „die Schiffer auf dem Mühlengraben ungehindert, und ohne Abgabe dafür zu fordern, hin- und herfahren zu lassen“.
(Römer, Mühlengraben, S. 22).

1805, 8. März
Verordnung Herzogs Maximilian Josephs: „Dem Ankäufer der Mahlmühle wird aber die Hauptaufsicht und Direction über diesen Deich (der Deich des Siegburger Mühlengrabens) übertragen, so daß die übrigen Mühlenbesitzer zu den Reparationen, welcher jener für nöthig findet, und veranstaltet, nach dem festgehaltenen Verhältnis zu den Kosten beizutragen ...“. Aus diesem Punkt entwickelt sich in den folgenden Jahren für den Inhaber der Mahlmühle das Recht bzw. auch die Pflicht, nicht nur die Erhaltung des Mühlengrabens sicherzustellen, sondern auch für alle übrigen im Mühlengraben befindlichen Einrichtungen wie Schütze, Staubalken etc. Sorge zu tragen. Außerdem vertrat er die Gemeinschaft der Müller bei Problemen mit der Stadt, wozu u. a. der fast jährlich wiederkehrende Streit gehörte, wer für die Mühlengrabenreinigung zuständig wäre. In den Akten wird er aufgrund seiner umfassenden Vertretungsbefugnis auch häufig als „Mühlendirektor“ bezeichnet.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 281).

1820, 28. Juli
Der Mühlengraben wird Staatseigentum.
(Römer, Mühlengraben, S. 23).

1835
Aufgrund einer richterlichen Entscheidung müssten die Schleusendurchlässe in der vorschriftsmäßigen Breite und Tiefe erhalten werden. Die Schiffer aber werden verpflichtet, den durch das Flößen angerichteten Schaden an den Ufern zu ersetzen.
(Römer, Mühlengraben, S. 22, 23).

1839
Christian Gottlieb Rolffs als Inhaber der Kattundruckerei und Färberei Rolffs & Comp. kauft große Grundstücksflächen auf dem Siegfeld bei Siegburg. Diese bis dahin unbebauten Wiesenflächen, durchzogen vom Mühlengraben, erstreckten sich auf der Ostseite des Michaelsberges in Richtung auf den heutigen Stadtteil Wolsdorf zu. Ausschlaggebend für die Standortwahl war das Vorhandensein des Mühlengrabens, dessen Wasserkraft für die Arbeit der Fabrik unverzichtbar war.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280, 281).

1839, 20. Juni
Seitens des Fabrikanten Rolffs wird mit den Mühlenbesitzern der Stadt Siegburg eine Vereinbarung getroffen, Grund hierfür waren die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Benutzung des Mühlengrabens. Neben einer Konzession durch die preußische Regierung in Düsseldorf war die Zustimmung sämtlicher Mühlenbesitzer der Stadt notwendig. Letztere Auflage sollte verhindern, dass durch neu hinzu gekommene Wasserkraftbenutzer die bestehenden Rechte von Mühlenbetreibern beeinträchtigt wurden; d. h., die neueinzurichtenden Anlagen durften die Durchflussmenge des Wassers im Mühlengraben und die Einstauhöhe vor jedem Mühlenschütz nicht beeinträchtigen.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 281).

1839/1840
Inhaber der Mahlmühle: Franz Joseph Stockhausen
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 281).

1840
Christian Gottlieb Rolffs verlegt seinen Betrieb nach Siegburg
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280).

ab 1840
Als die Kattunfabrik, heute Siegwerk, gebaut wurde, wird die Schifffahrt langsam aufgehört haben, denn dieses Werk hatte einen Teil der Wassergerechtsame erworben und das Werk so gebaut, dass der Mühlengraben durch das Fabrikgelände floss.
(Römer, Mühlengraben, S. 23).

nach 1840
Obwohl 1839 alle Siegburger Mühlenbesitzer der Mitbenutzung des Mühlengrabenwassers durch die Kattunfabrik zugestimmt hatten, gab es schon bald die verschiedensten Streitigkeiten. Als wichtigster Streitpunkt tauchte immer wieder die Beschuldigung auf, dass durch übermäßigen Wasserentzug die weiter unterhalb liegenden Mühlen in ihrem Betrieb beeinträchtigt würden.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 281).

1850er Jahre
Die Inhaber der Kattunfabrik kaufen die Mühlen im Stadtbereich auf, um sich hier eine bessere Einflussbasis zu verschaffen.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 282).

1858, September
Aus einem „Verzeichnis der Besitzer der Mühlen zu Siegburg“ geht hervor, dass die Mahlmühle Eigentum der Firma Rolffs & Comp. ist. Wohnsitz der Firma ist Köln und Siegfeld. Teilhaber sind Albano Korte, Ernst Rolffs und Georg Keller.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 282).

1878, 22. März
Die königliche Regierung in Köln, Abteilung des Innern, erteilt die Genehmigung zur Veränderung der Mahlmühle. Das dazu gehörige Gesuch vom 30. November 1877 hatte den Inhalt, die alte Anlage der Mahlmühle mit ihren drei alten Wasserrädern abzubrechen und eine neue Anlage mit nur einem, leistungsstärkeren Rad zu errichten. Die Konzession enthielt die Auflagen
1. den beantragten Neubau „... binnen einer bei Verlust der erteilten Genehmigung einzuhaltenden Frist von einem Jahre“ vorzunehmen,
2. die vor dem neuen Rade anzubringenden neuen Schütze müssen – um keine Wasserstandsveränderungen hervorzurufen – dieselbe Höhe wie die alten Schütze aufweisen,
3. um den höchstzulässigen Stauwasserstand festzustellen, ist „... unter Aufsicht und in Gegenwart des königlichen Kreisbaumeisters ein unverrückbares Merkzeichen anzubringen. Dieses Merkzeichen soll aus einer eisernen Schiene bestehen, welche mittels Haften im Mauerwerk an der Wasserseite des Obergerinnes so zu befestigen ist, dass deren horizontale Oberkante den höchsten zulässigen Wasserstand anzeigt.“
Der Urkunde ist der Bauplan für die neue Mühlenanlage beigefügt. Vergleicht man diesen Plan mit der Bauaufnahme, die im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens kürzlich von der Stadtmühle angefertigt wurde, so findet sich die Hausform, die Anordnung der Stützpfeiler und auch die Mahleinrichtung mit Mühlrad und Übersetzungsrädern in allen Fällen identisch überliefert.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 283, 284).

1878, April – September
Bau der heutigen Mahlmühle
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

1878
Errichtung des heutigen Gebäudes
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

1878, 8. Oktober
Bauabnahme; der königliche Kreisbaumeister Eschweiler bestätigt nach einer Ortsbegehung, dass sämtliche Auflagen aus der Konzessionserteilung eingehalten worden waren. In den weiteren Unterlagen der aus dem Siegwerk stammenden Mühlenakte sind dann keine Aufzeichnungen mehr speziell zur Mahlmühle zu finden. Hier wie auch in den Mühlenakten des Stadtarchivs tritt die Firma Rolffs lediglich weiterhin als Mühlendirektor hervor.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

Ende 19. Jahrhundert
Teile der Baulichkeit stammen aus dieser Zeit
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

1911, Februar
Gründung der Firma Siegwerk Industrie-Gesellschaft als Tiefdruckfarbenfabrik durch den bereits seit 1840/1850 in Siegburg ansässigen Fabrikantenfamilien Rolffs und Keller.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280).

1914
Das Siegwerk übernimmt das Firmenvermögen der aufgelösten Kattunfabrik Siegfeld m.b.H., vormals Rolffs & Comp.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280).

1920, 10. Mai
In einem Schreiben von der Siegwerk-Industrie-Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Kattunfabrik an das Stadtbauamt Siegburg findet sich der erste Hinweis, dass das Amt des Mühlendirektors als Inhaber der Mahlmühle nunmehr als Last empfunden wird. „... Da wir das Hauptinteresse am Mühlengraben verloren haben, und der uns bisher zugewiesene Anteil an den Reinigungskosten in keinem Verhältnis mehr zum Wert der Sache für uns steht, ...“, will sich die Firma nicht mehr um die Durchführung der Reinigung bemühen.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

1920, 11. Mai
Die Stadt erwidert auf das Schreiben vom 10.05.1920, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Verpflichtung aus der Verordnung von 1805 diese Aufgabe vom Eigentümer der Mahlmühle im Rahmen seines Amtes als Mühlendirektor durchzuführen sei. Daneben verweist sie aber auch auf Verhandlungen „... über die etwaige Gründung einer Unterhaltungsgenossenschaft“, die jedoch nicht abgeschlossen seien.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

1921
Das Siegwerk übernimmt das Firmenvermögen der Deutschen Photogravur AG
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280).

1923
Gründung der Unterhaltungsgenossenschaft [für den Mühlengraben]
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

1924, 16. Januar
Erwähnung der Unterhaltungsgenossenschaft [für den Mühlengraben]
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

1926, 21. April
Der Siegburger Stadtrat beschließt unter anderem den Ankauf der Grundstücke „An den Mühlen“ mit aufstehenden Fabrikgebäuden, Wasserkraftanlagen, Wohnhaus und Stallungen.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280).

1926, 29. September
Die Grundstücke „An den Mühlen“ werden durch die Stadt Siegburg von der Firma Siegwerk Industrie-Gesellschaft m.b.H. käuflich erworben.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 280).

1982
Die Stadt-Mühle ist das letzte alte Gebäude des Mühlenviertels. Das Mühlenviertel der Stadt Siegburg erstreckte sich im Bereich Mahlgasse und An den Mühlen.
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 278).

1982, 24. Juni
Antrag auf Unterschutzstellung (Prof. Dr. H. P. Hilger)
„[...]
Das fünfgeschossige Mühlengebäude in nüchterner Backsteinarchitektur mit fünf Fensterachsen gibt sich auch äußerlich als reiner Zweckbau zu erkennen. Aufgrund bildlicher Darstellungen (Lithografien von 1860 und Fotografie um 1886) ist die Erbauungszeit vorläufig mit vor 1886 und nach 1860 anzugeben. Im Gebäude (Keller) sind das große Getriebe, Teile der Transmission im 4. Obergeschoß und in einem Anbau zum Mühlengraben das Wasserrad erhalten. Der fünf Geschosse verbindende Aufzug mit ehemaligem Antrieb über Transmissionen aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts ist als ‚technisches Unikum’ in Funktion erhalten.
Neben den technischen Einrichtungen ist außerdem der Standort der Anlage von besonderem stadtgeschichtlichem und denkmalpflegerischem Interesse.
Die Lage des Gebäudes am sogenannten Mühlengraben stellt nicht nur anschaulich und prägend für diesen Teil des Altstadtkerns den Zusammenhang zwischen Wasserkraft und Energiegewinnung für die Produktion bzw. den Mahlvorgang dar, die Lage am ehemaligen Verlauf der Sieg charakterisiert das Mühlenviertel mit der Erweiterung des Stadtkerns und der Stadtmauer im 14. / 15. Jahrhundert als Teil des Siegburger Altstadtkerns.
Bereits der Merian-Stich aus dem 17. Jahrhundert zeigt in der Nähe des hier behandelten Gebäudes Wassermühlen. Der hier zu behandelnde Zweckbau wiederholt als historisches Gebäude die Erscheinungsform Mühle in einer abgeschlossenen Kulturepoche.
[...]“
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

1984
Eintragung als Baudenkmal
Eintragungstext:
„Das fünfgeschossige Mühlengebäude in nüchterner Backsteinarchitektur versehen, gibt sich äußerlich als reiner Zweckbau zu erkennen. Aufgrund bildlicher Darstellungen (Lithographien von 1860 und Fotografie um 1886) ist die Erbauungszeit vorläufig mit vor 1886 und nach 1860 anzugeben. Im Gebäude (Keller) sind das große Getriebe, Teile der Transmission im 4. Obergeschoß und in einem Anbau zum Mühlengraben das Wasserrad erhalten. Der Geschosse verbindende Aufzug mit ehemaligem Antrieb über Transmissionen aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts ist als ‚technisches Unikum“ in Funktion erhalten.“
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

1986/1987
Das Mühlrad von 1878 ist zwar noch vorhanden, jedoch in einem desolaten Zustand und von außen nicht mehr sichtbar, da es mit einem Schuppen überbaut wurde
(Korte, Siegburger Mahlmühle, S. 284).

1987
Mühlenwehr und Mühlenweiher sowie der Umlaufgraben, der einst das Wasser über die Mühlenräder führte und dann wieder im Mühlengraben einmündete, sind noch vorhanden
(Treptow, Mühlenstraße, S. 18).

bis Ende der 1980er Jahre
Die Betramsmühle hat bis Ende der 1980er Jahre gemahlen, allerdings mit Stromantrieb.
(Nicke, Bergische Mühlen, S. 376).

1988
denkmalpflegerische Beschreibung
„Am Mühlengraben gelegenes, schlichtes, 4-geschossiges Backsteingebäude mit Mezzaningeschoß, Satteldach, ziegelgedeckt. Baukörper unverputzt, niedriger, verputzter Sockel. Zur Mahlgasse 4 Achsen, hochrechteckige Fenster mit Stichbogen, im Erdgeschoß Ladetür und Türeingang. Geringe Veränderungen in der Fassade, Fassadengliederung durch helle, durchlaufende Ziegelbänder und durchlaufende, schräggestellte Ziegel im Sohlbankbereich. Traufseite zum Mühlengraben mit 5 Achsen, Fenster hochrechteckig mit Stichbogen, in den Obergeschossen originale Scheibengliederung (Stahlfenster). Über Mühlengraben hinweg späterer Anbau aus Bimsstein, 1-geschossig, mit Wasserrad. Im Inneren: Obergeschosse wohl Lagerräume, Technik laut Eintragungstext erhalten. Großes Getriebe, Teile der Transmission, Aufzug.
Als die letzte von ehemals fünf Mühlen am Mühlengraben hat dieses Gebäude ortsgeschichtliche Bedeutung, zugleich ist es ein gutes Dokument zur Veranschaulichung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Mühlengewerbe in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.“
(Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

1996
Renovierung des Zuppinger-Wasserrades, wobei die Original-Rosette wiederverwendet wurde, allerdings nicht ganz fachmännisch, denn es hat an beiden Seiten 10 cm Spiel, was unnütz Kraft vergeudet.
(Nicke, Bergische Mühlen, S. 376).

Zustand

1998
Gebäude, Wasseranlage und Teile des Werkes (z. B. Wasserrad oder Mahlgang) sind erhalten. Die alte Stadtmühle von Siegburg liegt an einem langen, von der Sieg abgezweigten Mühlengraben; nach ihr sind die Mühlenstraße, das Mühlentor und die Mahlgasse benannt. Das Zuppinger-Wasserrad läuft leider nur als Attrappe. „Dabei könnte es, da der Mühlengraben eine stets sehr kräftige Strömung hat, permanent Strom erzeugen. Die Mühle muss früher eine ziemlich große Kapazität gehabt haben, davon zeugt auch noch die Größe des Backstein-Gebäudes.“
(Nicke, Bergische Mühlen, S. 133, 376).

Quellen

Abbildungen:
2 Karten (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Schrecksmühle).
2 Fotos (Korte, Siegburger Mahlmühle).
1 Zeitungsartikel (Korte, Siegburger Mahlmühle).
2 Zeichnungen (Korte, Siegburger Mahlmühle).
2 Pläne (Korte, Siegburger Mahlmühle).
4 Karten (Treptow, Mühlenstraße).
2 Zeichnungen (Treptow, Mühlenstraße).
3 Fotos vom Mühlengraben in Kopie (Römer, Mühlengraben).
1 Foto (Nicke, Bergische Mühlen, S. 25).
2 Fotos (Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R).

Quellen:
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Schrecksmühle.

Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Zentrales Denkmälerarchiv, 23, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, L-R.

Literatur:
Brodeßer, Heinrich:
Das Gebiet der alten Pfarrei Seligenthal.
in: Busch, Gabriel O.S.B. (Hrsg.): Seligenthal. 1231-1981. Beiträge zum 750jährigen Jubiläum.
(= Rhenania Franciscana Antiqua, Bd. 1).
Siegburg 1981, S. 57-83.

Korte, Andrea:
Geschichte der Siegburger Mahlmühle im 19. und 20. Jahrhundert.
in: Heimatblätter des Rhein-Sieg-Kreises. Jahrbuch des Geschichts- und Altertumsvereins für Siegburg und den Rhein-Sieg-Kreis e.V. 54./55. Jahrgang 1986/1987.
Siegburg o. J., S. 278-285.

Nicke, Herbert:
Bergische Mühlen. Auf den Spuren der Wasserkraftnutzung im Land der tausend Mühlen zwischen Wupper und Sieg.
Wiehl 1998.

Römer, Josef:
Die stille Stunde. Aus der Geschichte des Mühlengrabens.
(Beitrag in nicht erwähntem Sammelwerk, Exemplar derzeit in: Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Archiv Technik- und Industriedenkmalpflege, Wassermühlen, Akte Schrecksmühle [spätere Neuzuordnung in Akte zu Siegburger Stadtmühlen möglich]).
o. O., o. J.

Treptow, Otto:
Untersuchungen zur Topographie der Mühlenstraße.
in: Finanzamt Siegburg.
Siegburg 1987, S. 15-42.

Antriebstyp
Standort

Mahlgasse 1-3
Siegburg
Deutschland

Name

Stadtmühle = Bertramsmühle

Eigentümeraddresse

Deutschland