Wassermühle

Wendmühle

Geschichte

1644
Besitzer der Wendmühle ist der Schultheiß Tillmann Schmitz in Neunkirchen; Lage: am Wendbach unterhalb von Oberwennerscheid. Die Mühle war vom Kloster Seligenthal abhängig und Bannmühle für Oberwennerscheid, 3 obere Häuser von Niederwennerscheid, wende, Hardt, Söntgerath, Brackemich, Köbach, Hülscheid und Hermerath. Die zu zahlenden Abgaben gehen an das Kloster Seligenthal und an die Hausarmen in Neunkirchen.
(Schneider, Alte Getreidemühlen, S. 4).

1644
Wendmühle im Besitz des Schultheißen von Neunkirchen, Tilmann Schmitz; die Konventualen in Seligenthal hatte jedoch gestattet, dass Oberwennerscheid, Wende, Hardt, Söntgerath, Brackemich, Köbach, Hermerath und das Haus auf dem Neuchell (Nüchel) bei Eischeid aus ihrem Zwang gelassen und die Wendmühle Zwangsmühle für diese Ortschaften wurde. An einer anderen Stelle werden noch Hülscheid und der obere Teil von Niederwennerscheid als zu dieser Zwangsmühle gehörig erwähnt. Der Eigentümer der Mühle hatte jährlich 3 Sümmer Korn an Abgaben zu zahlen und zwar 2 Sümmer an das Kloster Seligenthal und 1 Sümmer an die Hausarmen des Kirchspiels Neunkirchen. An die landesherrliche Rentmeisterei in Blankenberg war nicht zu zahlen.
(Hirtsiefer, Alte Mühlen, S. 10).

1644
Wendmühle im Besitz von Tilmann Schmitz, dem Neunkirchener Schultheißen. Sie war dem Kloster Seligenthal abgabenpflichtig. Der Konvent hatte die umliegenden Ortschaften Oberwennerscheid, halb Niederwennerscheid, die Wende, die Hardt, Söntgerath, Brackemich, Köbach, Hermerath, Nüchel und Hüscheid aus der unmittelbaren Seligenthaler Zwangsbarkeit entlassen, dafür aber unter die Zwangsbarkeit der Wendmühle gestellt, die nun als Ersatzleistung jährlich 2 Sümmer Korn nach Seligenthal lieferte und 1 Sümmer an die Hausarmen von Neunkirchen.
(Brodeßer, Wahnbach, S. 22).

1644
Die Wendmühle wird als Besitz des Schultheißen von Neunkirchen, Tilmann Schmitz, erwähnt. „Auf Betreiben des Klosters Seligenthal wurde sie Zwangsmühle.“
(Nicke, Bergische Mühlen, S. 348).

1698
Die Mühle ist für jährlich 12 Malter Frucht verpachtet. Außerdem war das Getreide der Besitzer kostenlos zu mahlen. Pächter war Johann Adolph in der Wende auf 6 Jahre. Als Verpächter werden Johann Peter Söntgerath und Johann Wilhelm Klein in Söntgerath genannt. Die Abgaben an das Kloster Seligenthal und die Hausarmen von Neunkirchen leisteten die Verpächter.
(Hirtsiefer, Alte Mühlen, S. 10).

1698
Die abgabenpflichtigen Inhaber Joh. P. Söntgerath und Joh. Wilh. Klein verpachten die Mühle an Joh. Adolph in der Wende auf 6 Jahre gegen jährlich 12 Malter Korn und kostenloses Mahlen der Besitzer [sic!].
(Brodeßer, Wahnbach, S. 22).

1756
Die Wendmühle gehört den Eheleuten Johann Adolf Klein und Helena Schwellenbach von Söntgerath. Sie war damals verpachtet und trug jährlich 24 Malter Korn als Pacht. Diese Eheleute besaßen außerdem den vierten Teil der Gutmühle, der jährlich 6 Malter Korn an Pacht einbrachte.
(Hirtsiefer, Alte Mühlen, S. 10).

1756
Die Pacht der Wendmühle, die den Eheleuten Klein allein gehört, wird mit 24 Malter = 48 Reichstaler beziffert
(Erdmann, Gutmühle, S. 13).

1756
Die Wendmühle trägt 24 Malter Frucht an Jahrespacht ein.
(Brodeßer, Wahnbach, S. 22).

ohne Datierung
Nächste Besitzer nach Johann Adolf Klein und Helena Schwellenbach sind die Erben Wilhelm Klein: Es waren dies: Peter Peters, Wimar Walterscheid, Heinrich Wilhelm Klein und die minderjährige Anna Katharina Klein. Peter Peters kauft in der Folge die Anteile der beiden letzteren und blieb nur in Gemeinschaft mit Wimar Walterscheid, dessen Anteil in 11/36 bestand.
(Hirtsiefer, Alte Mühlen, S. 10).

1791-1799
Peter Peters führt einen kostspieligen Prozess mit den Bewohnern des oberen Teils von Niederwennerscheid, weil diese statt hier in der Gutmühle mahlen ließen. Die Beklagten unterlagen in zwei Instanzen, mussten künftig auf der Wendmühle mahlen lassen und sich mit Peters wegen des entgangenen Molters einigen.
(Hirtsiefer, Alte Mühlen, S. 10).

1791-1799
Peter Peters, Mitbesitzer der Wendmühle, führt in zwei Instanzen einen Prozess gegen die Bewohner der drei oberen Häuser von Niederwennerscheid. Diese hatten nämlich statt in der Wendmühle in der Gutmühle, die von Zwang frei war, mahlen lassen. Peter Peters gewann den Prozess und wurde von den unterlegenen Parteien entschädigt. Ob sich der jahrelange Prozess für ihn gelohnt hat, ist fraglich, da mit Dekret vom 11.01.1811 der Mühlenzwang aufgehoben wurde.
(Erdmann, Gutmühle, S. 8).

1791-1799
Peter Peters, Miteigentümer der Mühle führte einen Prozess, welcher durch zwei Instanzen ging, gegen die Bewohner der drei oberen Häuser von Niederwennerscheid, welche anstatt in seiner Mühle in der Gutmühle mahlen ließen. Er gewann den Prozess und musste auch für den entgangenen Einnahmeausfall von der unterlegenen Partei entschädigt werden.
(Schneider, Alte Getreidemühlen, S. 4).

ohne Datierung
Nach häufigem Besitzerwechsel gelangte die Mahlmühle schließlich an die bekannte, auf manchen Mühlen tätige Müllerfamilie Alda.
(Brodeßer, Wahnbach, S. 22).

um 1950
Die Mühle ist im Besitz der Familie Alda. Glieder dieser alten Müllerfamilie waren bereits früher in Lütters- und in der Herkenrathermühle tätig.
(Hirtsiefer, Alte Mühlen, S. 10).

1972
Die Wendmühle befindet sich im Besitz der Familie Alda, deren Mitglieder früher in der Lüttersmühle, in der Herkenrather Mühle und in der Steinermühle als Müller tätig waren
(Schneider, Alte Getreidemühlen, S. 4).

Zustand

1998
Die Wendmühle ist gut erhalten; sie „soll demnächst restauriert werden.“
(Nicke, Bergische Mühlen, S. 349).

Quellen

Abbildungen:
1 Foto (Nicke, Bergische Mühlen, S. 349).

Literatur:
Brodeßer, Heinrich:
Und immer dem Wahnbach nach.
in: Busch, Gabriel O.S.B. (Hrsg.): Seligenthal. 1231-1981. Beiträge zum 750jährigen Jubiläum.
(= Rhenania Franciscana Antiqua, Bd. 1).
Siegburg 1981, S. 11-26.

Erdmann, Gabriele:
Gutmühle. Historische Betrachtung.
in: Heimatblätter 11, Jahrbuch 1996.
Hrsg. Heimat- & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid e.V.
Neunkirchen-Seelscheid o. J (1996), S. 7-22.

Hirtsiefer, Wilhelm:
Alte Mühlen im ehemaligen Amte Blankenberg.
in: Heimatblätter des Siegkreises 18. Jahrgang, Heft 60.
Siegburg 1950, S. 8-13.

Nicke, Herbert:
Bergische Mühlen. Auf den Spuren der Wasserkraftnutzung im Land der tausend Mühlen zwischen Wupper und Sieg.
Wiehl 1998.

Schneider, Benedikt:
Alte Getreidemühlen in der Gemeinde Neunkirchen – Seelscheid
in: Mitteilungsblatt für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid v. 01.04.1972, S. 3-4.

Antriebstyp
Standort

Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland

Name

Wendmühle

Eigentümeraddresse

Deutschland